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Leistungssteigerung X7 G07
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Wichtige Rechtliche Hinweise:
Es gilt eine Eintragungspflicht für die Leistungssteigerung in die Fahrzeugpapiere.
Durch Leistungssteigerung (Softwareänderung der Motorsteuerung) erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Einbaus der Leistungssteigerung nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung i.S.d. § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist. Die Leistungssteigerung muss also in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wir stellen dafür KEINE Teile- oder Abgasgutachten!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bimmer Tuning GmbH keinerlei Haftung bei Nicht-Eintragung der Mehrleistung in die Fahrzeugpapiere übernimmt.
Zusätzliche Kundeninformation:
Aber auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in den meisten Fällen in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren.
Garantieansprüche und Gewährleistung nach Leistungssteigerung:
Durch das Aufspielen einer Leistungssteigerungs-Motorsoftware verlieren Sie den Garantieanspruch gegenüber dem Garantiegeber (meist der Hersteller) auf zumindest ihren Motor und Antriebsstrang. Ebenso können Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeugverkäufer beeinträchtigt werden.
Versicherungsschutz:
Das Leistungssteigerung kann unter Umständen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs haben.
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